Energieberichte

Berichte über den Energieverbrauch kommunaler Gebäude nach dem Niedersächsischen Klimagesetz

In Niedersachsen sind die Kommunen verpflichtet, Berichte über den Energieverbrauch ihrer kommunalen Liegenschaften zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Grundlage hierfür bildet das „Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels“ (Niedersächsisches Klimagesetz — NKlimaG). Die Energieberichte sollen dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln.

Die Energieberichte enthalten unter anderem die jährlich bei der Kommune anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die diesen Kosten zugrunde liegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlendioxid sowie die jährlichen Verbräuche an Strom- und Heizenergie der von der Kommune genutzten Gebäude.