Erklärung zur Barrierefreiheit

auf der Website www.wallenhorst.de

Die Gemeinde Wallenhorst ist bemüht, ihre Website mit allen dazugehörigen Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website der Gemeinde Wallenhorst. (www.wallenhorst.de)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Zur Zeit keine bekannt. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Diese Erklärung wurde am 20.05.2020 erstellt.
  • Diese Erklärung wurde zuletzt am 20.10.2020 überprüft. 

Feedback und Kontaktangaben

Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen. 

Nach Erhalt des Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse posteingang@wallenhorst.de gesendet und von den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Personal und Organisation der Gemeinde Wallenhorst bearbeitet. 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Zusätzliche Informationen

Einfache Sprache

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und unsere Artikel so zu schreiben, daß auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucher sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Unser Umgang mit  Abkürzungen und Fachbegriffen

Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

 

BITV/WCAG-Test

Die Gemeinde Wallenhorst hat ihr Internetangebot unter www.wallenhorst.de einem abschließenden BITV/WCAG-Test unterziehen lassen.

Der Prüfbericht vom 20.05.2020 ist auf der Seite www.bitv-test.de veröffentlicht.