Bauleitplanung

Über die Bauleitplanung steuert die Gemeinde die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gebiet. Die Bauleitplanung umfasst den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und die Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan).

Bauleitpläne muss die Gemeinde in eigener Verantwortung aufstellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Sie müssen in einem förmlichen Verfahren von Rat und Verwaltung aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt.

Interessierte können die rechtskräftigen Bauleitpläne der Gemeinde Wallenhorst während der Öffnungszeiten des Rathauses einsehen, oder sich die Unterlagen als pdf-Dokumente in unserem Internet-GIS (Geographisches Informationssystem) herunterladen. Wir empfehlen die "Adresssuche" unter "Projekt: Bauleitplanung im Internet" zu verwenden, da Ihnen sofort alle geltenden Bauleitpläne für die entsprechende Adresse angezeigt werden. Bei der Benutzung des Internet-GIS sind die unten aufgeführten Nutzungsbedingungen und Haftungsausschlüsse zu beachten.