Bebauungspläne

Bebauungspläne (B-Pläne) konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen des Baugesetzbuches. Auf diese Weise stellen die Kommunen die städtebauliche Ordnung sicher. Konsequenterweise sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und dürfen dessen Darstellungen nicht widersprechen.

Anders als der Flächennutzungsplan entfaltet ein Bebauungsplan unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Dritten, da der Bebauungsplan vom Rat als Satzung beschlossen wird. Deshalb nennt man die Bebauungsplanung auch verbindliche Bauleitplanung.

Ein Bebauungsplan setzt beispielsweise die überbaubaren Flächen auf einem Grundstück, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Erschließung der Grundstücke in einem räumlich abgegrenzten Bereich verbindlich fest. Außerdem gibt er die zulässige Geschosshöhe und die Bebauungsform vor. Insofern ist der Bebauungsplan wesentlich ausschlaggebend dafür, welche Bauvorhaben auf dem Grundstück genehmigt werden können.

Die Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne regelt das Baugesetzbuch. Bürgerinnen und Bürger können aktiv an den Verfahren mitwirken, indem sie ihre Anregungen während der Beteiligungsfristen einbringen. Genauere Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit an den Bauleitplanverfahren erhalten Sie „Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bei laufenden Bauleitplanverfahren“.

Interessierte können die rechtskräftigen Bauleitpläne der Gemeinde Wallenhorst während der Öffnungszeiten des Rathauses einsehen, oder sich die Unterlagen als pdf-Dokumente im Internet-GIS (Geographisches Informationssystem) der Gemeinde herunterladen. Für die Anwendung wird empfohlen, im Internet-GIS die Suchfunktion „Nach Plänen und Adressen suchen“ (unten links) zu nutzen. Hier werden nach Ausführung der Suche alle an der eingegebenen Adresse rechtsgültigen Bauleitpläne angezeigt. Es sind die unten aufgeführten Nutzungsbedingungen und Haftungsausschlüsse zu beachten.