Baulückenkataster

Die Nachfrage von Wohnbaugrundstücken ist in der Gemeinde Wallenhorst sehr hoch. Einzelne, unbebaute oder unter ihren Möglichkeiten genutzte Grundstücke, so genannte Baulücken oder das Bauen in zweiter Reihe, können einen Beitrag leisten, um die hohe Nachfrage an Wohnraum abzumildern.

Um auf potentielle Baugrundstücke aufmerksam zu machen und diese ggf. zu nutzen, hat die Gemeinde Wallenhorst ein Baulückenkataster gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch aufgestellt. Wobei die Gemeinde Wallenhorst nicht als Makler auftritt und ein Baurecht aus dem Baulückenkataster nicht abgeleitet werden kann. Aus den Darstellungen im Baulückenkataster ergibt sich weder ein Rechtsanspruch, noch eine Verpflichtung zur Bebauung.

In einer Bestandsaufnahme wurden die Baulücken erfasst. Allerdings kann eine Vollständigkeit des Baulückenkatasters nicht garantiert werden. Daher wird eine laufende Forstschreibung des Katasters durchgeführt. Die Eigentümer wurden darüber informiert, dass eine Veröffentlichung des Baulückenkatasters vorgesehen ist. Jeder Eigentümer hat das Recht, Widerspruch gegen die Veröffentlichung seiner Baulücke einzulegen. Soweit bisher noch nicht geschehen, kann der Widerspruch schriftlich an die nachstehende Adresse erfolgen.

Gemeinde Wallenhorst - Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt

Herrn Johannes Glathe

Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
Telefon: 05407 888-714
glathe@remove-this.wallenhorst.de

Das Baulückenkataster beinhaltet grundstücksbezogene Daten, wie z.B. Größe oder Angaben zum Planungsrecht. Die Daten für die jeweilige Baulücke sind in einem Steckbrief zusammengefasst. Die Steckbriefe stehen Ihnen unter den aufgeführten Links zur Verfügung: