EU-Umgebungslärmrichtlinie

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziele sind darin Verhinderung, Minderung und Vorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.
In der aktuellen dritten Stufe wurden im Jahr 2018 unter anderem alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr untersucht. In der Gemeinde Wallenhorst sind dies die Bundesautobahn A1 und die Bundesstraße B68.

Die Ergebnisse der Lärmkarten hat die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS-LLGS) ermittelt und im Internet veröffentlicht.

Die Niedersächsische Landesregierung hat empfohlen, dass eine Diskussion von lärmmindernden Maßnahmen bei Überschreitung der Auslösewerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht vorgenommen werden sollte. Die Gemeinde Wallenhorst folgt dieser Empfehlung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung zeigen gemäß den vorgenannten Kriterien insgesamt eine geringe Betroffenheit der Bürger durch den Verkehrslärm, der von den untersuchten Hauptverkehrsstraßen ausgeht.

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 18.10.2018 den Lärmaktionsplan für die Stufe 3 beschlossen. Den aktuellen Lärmaktionsplan der Stufe 3 können Sie unter Downloads einsehen.

Um die steigenden Verkehrszahlen zu berücksichtigen, werden die Kartierungsergebnisse nach fünf Jahren wieder überprüft.