Gemeinde Wallenhorst fördert den Klimaschutz
Austausch von Heizungspumpen und den hydraulischen Abgleich
Die Gemeinde Wallenhorst fördert den Austausch der alten Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe mit einem Energie-Effizienz-Index ≤ 0,23 mit einmalig 70 € (Festbetrag) pro Heizungsanlage. Wird zusätzlich ein Magnetitabscheider eingebaut, erhöht sich die Fördersumme auf 100 Euro.
Zusätzlich fördert die Gemeinde den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen. Hierfür wird ein Zuschuss von einem Drittel der Gesamtkosten inklusive eventuell neu zu installierender Ventile gezahlt, maximal jedoch 200 Euro. Die Förderung wird auch beim hydraulischen Abgleich der Fußbodenheizung gewährt.
Werden alle drei Maßnahmen auf einmal ausgeführt, erhöht sich die Gesamtfördersumme auf 350 Euro.
Wichtig: Bei der Installation einer neuen Heizungsanlage wird der hydraulische Abgleich nicht gefördert, da dieser hierfür ohnehin vorgeschrieben ist. Auch der Austausch der Pumpe wird bei einer Neuinstallation der Heizungsanlage nicht gefördert.
Der Austausch der Heizungspumpe, der Einbau des Magnetitabscheiders sowie der hydraulische Abgleich dürfen nur von einem zugelassenen Installationsbetrieb durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Flyer.
Stationäre Batteriespeichersysteme /Solarstromspeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
Gefördert werden stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, mit einmalig 500 Euro.
Es wird das stationäre Batteriespeichersystem im Rahmen der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage oder als nachträgliche Installation zu einer bestehenden Photovoltaikanlage bezuschusst.
Der Batteriespeicher muss eine nutzbare Mindestspeicherkapazität von 2,5 kWh aufweisen und der Händler eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren geben. Für jede Photovoltaikanlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeichersysteme auf ein Batteriespeichersystem beschränkt. Das geförderte stationäre Batteriespeichersystem muss im Gebiet der Gemeinde Wallenhorst errichtet werden. Die ordnungsgemäße und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachfirma zu bestätigen und nachzuweisen. Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Flyer.
Lastenfahrrad
Gefördert wird die Beschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h mit einmalig 1.000 Euro bzw. maximal 50 Prozent des Anschaffungspreises. Das Lastenfahrrad muss einen verlängerten Radstand aufweisen sowie für eine Lastenzuladung von mindestens 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) zugelassen sein und damit mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, Pedelecs und S-Pedelecs sowie gebrauchte Lastenfahrräder. Je Antragsteller ist ein Fahrzeug förderfähig. Das Lastenfahrrad muss mindestens 36 Monate im Eigentum des Antragsstellers verbleiben. Gefördert wird nur der Kauf (kein Leasing oder Mieten) eines Lastenfahrrads.
Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Flyer.