Baugebiete

Ländliche Umgebung in schöner Natur, verbunden mit allen Vorteilen einer Großstadt in der Nähe: Das ist Wohnen in Wallenhorst.

Vergabe des ehemaligen Spielplatzgrundstückes „Annette-Kolb-Straße“

- Informationen für Bewerber und Bewerberinnen

Das 2017 erstellte Spielplatzkonzept der Gemeinde Wallenhorst hatte zum Ziel die vorhandenen Spielplätze im Gemeindegebiet zu bewerten und die Attraktivität der Spielplätze insgesamt zu steigern. Insbesondere wurde der Fokus auf die Qualität der Spielplätze gelegt. So wurde beschlossen, dass die eine Anzahl der vorhandenen Spielplätze reduziert werden kann, um den rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Dazu wurden im Konzept einzelne Spielplätze definiert, die zurückgebaut werden können, um die Qualität der anderen Spielplätze zu sichern bzw. zu verbessern.

Einzelne Spielplatzgrundstücke wurden bereits zurückgebaut. Die verbliebenen Flächen sollen zukünftig anders genutzt werden. Da gemeindliche Flächen sehr rar sind und der Bedarf nach Wohnbauland nach wie vor ungebrochen ist, wurde politisch beschlossen, einige Spielplatzgrundstücke im Rahmen der Innenverdichtung zu überplanen.

So wurde auch für das ehemalige Spielplatzgrundstück an der „Annette-Kolb-Straße“ eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Hierfür gilt nun der Bebauungsplan Nr. 164, 2. Änderung „Wessels Hof“. Nunmehr soll die Vermarktung des noch nicht vermessenen knapp 700 m² großen Grundstücks starten.

Rahmenbedingungen

  • Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 205,00 €/m²
    • In den Grundstückskosten sind bereits die Anschlusskosten für Schmutz- und Regenwasserkanalisation, Kostenerstattungen für den Fuß- und Radweg sowie der Planungskosten enthalten.
  • Das Grundstück ist mit zwei Wohneinheiten zu bebauen, von denen min. eine selbst für fünf Jahre zu bewohnen ist.
    • Die gewählte Wohnform kann (Doppelhaus, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus) von den Bewerbern und Bewerberinnen nach den Inhalten des Bebauungsplanes selbst gewählt werden.
  • Bewerbern und Bewerberinnen mit Wohneigentum oder bebaubaren Grundbesitz innerhalb der Gemeinde Wallenhorst oder den direkten Nachbarkommunen sind ausgeschlossen.
    • Ausnahme: Wird im Bewerbungsbogen bereits erklärt, dass das bestehende Eigentum nach Vertragsabschluss veräußert wird, können diese am Verfahren teilnehmen.
  • Aufnahme einer Bebauungsverpflichtung
    • Mit dem Bau des Gebäudes ist innerhalb von zwei Jahren zu beginnen und muss nach drei Jahren bezugsfertig hergestellt sein. Kommen die Bewerber und Bewerberinnen dieser Verpflichtung nicht nach, steht der Gemeinde Wallenhorst eine Rückauflassung des Grundstückes zu.

Vermarktungsablauf

Die Vermarktung erfolgt über ein von der Gemeinde Wallenhorst zur Verfügung gestelltes Bewerbungsformular. Dieses kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Sofern Sie am Vergabeverfahren teilnehmen möchten, ist Ihre Bewerbung bis spätestens Mittwoch, den 10.04.2024 abzugeben.

Aus allen eingegangen Bewerbungen, welche die Rahmenbedingungen erfüllen, wird per Los der Zuschlag für das Grundstück entschieden. Aus den nicht berücksichtigten Bewerbungen wird ebenfalls per Los die Nachrückerliste gebildet.

Bei Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an:

Herrn Martin Wendland, 05407/888 715 bzw. E-Mail

In planungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Nils Tiedemann 05407/888-716 bzw. E-Mail