Frauen und Männer sind gleichberechtigt

Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Frauen sind in vielen Bereichen des Lebens immer noch schlechter gestellt als Männer:

  • Frauen werden vor die Wahl gestellt: Beruf oder Familie
  • Frauen sind seltener in Entscheidungspositionen vertreten
  • Frauen sind nur geringfügig in politischen Gremien vertreten
  • Frauen sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen
  • Frauen sind häufiger von Altersarmut betroffen
  • Frauen und Mädchen sind oftmals sexuellem Missbrauch und Gewalt ausgesetzt

Gleichstellungsarbeit schließt Männer und Jungen nicht aus. Bei Elternzeit und Teilzeitarbeit sind Männer stark unterrepräsentiert. Großer Nachholbedarf besteht darin, Fürsorgearbeit für Kinder, Ältere und Pflegebedürftige zu übernehmen.

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist ansprechbar für:

  • die Einwohnerinnen und Einwohner in der Gemeinde Wallenhorst
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung
  • die Frauengruppen, Vereine, Verbände und Frauenprojekte

Der Weg ist ganz einfach! Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auf.