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Nur Brauchtumsfeuer dürfen brennen

Wichtige Infos für alle, die ein Osterfeuer veranstalten wollen

Mitteilung von

 

Für viele Menschen gehören Osterfeuer zum Osterfest dazu. Diese Beliebtheit allein ist allerdings noch kein Garant dafür, dass das Abbrennen der einzelnen Feuer erlaubt ist.

Wichtigste Voraussetzung für die Erlaubnis ist, dass es sich um ein so genanntes Brauchtumsfeuer handelt. Brauchtumsfeuer sind solche, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Wer in Wallenhorst eines dieser öffentlichen Feuer besuchen will, findet sie demnächst auf den Internetseiten der Gemeindehttp://www.wallenhorst.de/.

Wird dagegen der Pflanzenschnitt privat oder im privaten Kreis verbrannt, handelt es sich nicht automatisch nur deshalb um ein Brauchtumsfeuer, weil es zur Osterzeit stattfindet. Vielmehr gelten solche Feuer als – unerlaubte – Abfallbeseitigung.

Ebenso verhält es sich mit Feuern, für die das Brenngut schon lange vor Ostern angesammelt wurde. Das Brenngut für Brauchtumsfeuer hingegen darf erst in den letzten beiden Wochen vor Ostern zusammengetragen werden.

 

Statt Pflanzenschnitt unerlaubt zu verbrennen, kann man diesen bei den Grünabfallsammelplätzen in Hollage und Lechtingen abgeben. Bis Karsamstag (7. April) nimmt die Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH (Awigo) auf ihren Grünplätzen Holz aus Grünabfall sogar kostenfrei an.

 

Alternativ könnten Gartenbesitzer einen aktiven Beitrag zum Naturschutz leisten, indem sie in einer Ecke des Gartens Reisighaufen von Brombeeren oder Wildrosen überwuchern lassen und damit einen Unterschlupf für Kleintiere schaffen. Ein solcher Unterschlupf holt ein Stück Natur zurück in unsere vielfach eher „naturfernen“ Gärten.

Apropos Natur: Jedes Osterfeuer bringt Rauch mit sich. Dabei verbrennt vor allem nasses und erdbehaftetes Holz unvollkommen und belastet dadurch Luft, Mensch und Tier. Nicht umsonst klagen jedes Jahr nach Ostern Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeindeverwaltung über die Rauchbelastung. Besonders Allergiker und Asthmatiker sind davon betroffen.

Weitere Infos zum Umweltschutz und zu Anmelde- und Genehmigungspflicht von Osterfeuern wird die Gemeinde Wallenhorst rechtzeitig bekannt geben. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde ist Veronika Hamacher unter Tel. (05407) 888-313 oder unter E-Mail.