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Neues Bundesmeldegesetz gilt ab November

Vermieter müssen künftig bei der Wohnsitzanmeldung mitwirken

Mitteilung von

Am Sonntag (1. November) tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Die bisherigen melderechtlichen Regelungen der Länder werden damit abgelöst.

Eine wesentliche Änderung des Bundesmeldegesetzes stellt die Einführung der Mitwirkungspflicht des Vermieters dar. Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb einer Woche nach dem erfolgten Einzug gemeldet werden. Ab dem 1.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung ihres Wohnsitzes eingeräumt.

Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann unter anderem eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Somit muss der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit diese ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

Sollte die meldepflichtige Person in ihr Eigenheim ziehen, ist bei der Anmeldung im Bürgerbüro eine Selbsterklärung abzugeben. Der Gesetzgeber möchte damit vor allem Scheinanmeldungen – also Anmeldungen ohne das Mitwissen des Vermieters – entgegenwirken.

Der Vordruck für eine Wohnungsgeberbestätigung kann auf der Internetseite www.wallenhorst.de abgerufen sowie im Rathaus der Gemeinde Wallenhorst abgeholt werden.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter Telefon 05407 888-320 bis -325 gern zur Verfügung.