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Lückenschluss in Wallenhorst

Gemeinde veröffentlicht Baulückenkataster

Mitteilung von

Wallenhorst ist ein beliebter und attraktiver Wohnort. Mit ihren vielfältigen Familien-, Bildungs- und Freizeitangeboten kann die Gemeinde vor den Toren Osnabrücks bei allen Generationen punkten. Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach Baugrundstücken, die allein mit der Ausweisung neuer Baugebiete jedoch nicht befriedigt werden kann.

Daher veröffentlicht die Gemeindeverwaltung jetzt mit dem Baulückenkataster – parallel zur Ausweisung von Neubaugebieten – eine Übersicht über potentielle Baugrundstücke in vorhandenen Siedlungsbereichen.

„Die Ausnutzung von Baulücken bringt erhebliche Vorteile gegenüber der Neuerschließung von Baugebieten mit sich“, erläutert Johannes Glathe von Fachbereich Planen Bauen Umwelt. Baulücken könnten in der Regel ohne oder mit sehr geringem Erschließungsaufwand bebaut werden. Sowohl der Bauherr als auch die Gemeinde könnten somit beispielsweise von Infrastrukturkosten entlastet werden. „Darüber hinaus gewinnen gewachsene Baugebiete mit einer einheitlichen Altersstruktur durch den Zuzug neuer Nachbarinnen und Nachbarn in der Regel an Vielfalt und Attraktivität“, so Glathe. Die Veröffentlichung des Baulückenkatasters solle dabei einen Anreiz für eine verdichtete Bebauung schaffen.

Im Kataster aufgeführt sind Grundstücke, die den Charakter einer Baulücke aufweisen und somit potentiell für eine Bebauung infrage kommen könnten, wobei potentielle Baumöglichkeiten in zweiter Reihe nicht berücksichtigt wurden. Aus den Darstellungen im Baulückenkataster ergibt sich weder ein Rechtsanspruch, noch eine Verpflichtung zur Bebauung. Weiterhin resultiert aus dem Kataster grundsätzlich kein Anspruch auf Bebaubarkeit. Vor dem Hintergrund des Datenschutzes beinhaltet das Kataster ausschließlich grundstücksbezogene Daten von Grundstücken, deren Eigentümer keinen Widerspruch gegen die Veröffentlichung eingelegt haben.

Für die Grundstückseigentümer besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Aufnahme Ihrer Grundstücke in das Baulückenkataster. Der Widerspruch ist auch nach der Veröffentlichung jederzeit möglich.

Die Veröffentlichung des Baulückenkatasters wird im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück von Montag (31. Oktober) bekanntgemacht. Auf der Internetseite der Gemeinde Wallenhorst soll es im Dezember bereitgestellt werden.

Fragen zum Baulückenkataster beantwortet Johannes Glathe gern unter Telefon 05407 888-714 bzw. per E-Mail.