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Kommunalwahl 2016

Parteien und Wählergruppen können bis Montag (29. Februar) Vorschläge für die Besetzung des Wahlausschusses einreichen

Mitteilung von

Bis zur Kommunalwahl am 11. September dauert es zwar noch, aber die Vorbereitungen hierzu laufen bereits. So werden jetzt die Parteien und Wählergruppen des Wallenhorster Gemeindegebiets aufgefordert, bis Montag (29. Februar) Mitglieder für den Wahlausschuss vorzuschlagen.

Jede Kommune ist verpflichtet, einen Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem – bei der Kommunalwahl ist dieses der Bürgermeister – und sechs Beisitzern. Einzelheiten regelt das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz. Wesentliche Aufgaben des Wahlausschusses sind zum Beispiel die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses.

Nach § 13 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben.