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Kirchplatz: Einbahnstraßen-Regelung verlängert

Geschäfte am "Alten Pyer Kirchweg" bleiben erreichbar

Mitteilung von

Wegen der Umgestaltung des Kirchvorplatzes ist in Wallenhorst die Straße Kirchplatz vorübergehend als Einbahnstraße ausgewiesen. Da die Bauarbeiten sich wegen des Winterwetters verzögert haben, hat die Gemeinde Wallenhorst diese Reglung vorerst bis zum 4. Februar verlängert.

Die Einfahrt ist zurzeit nur von der Großen Straße aus, nicht mehr aber vom Alten Pyer Kirchweg aus möglich. Die Parkplätze vor der Bäckerei Berelsmann, dem Reisetreff Ludwig sowie dem dortigen Schneider und Schilderpräger liegen nicht im Bereich des Durchfahrtsverbots. Daher bleiben diese Geschäfte trotz Einbahnstraßenregelung erreichbar.