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Hunderegister in Niedersachsen eingeführt

Alle Regelungen des Hundegesetzes sind seit Juli in Kraft

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Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) trat im Jahre 2011 in Kraft. Die Neufassung dieses Gesetzes beinhaltet unter anderem die Verpflichtungen zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für einen gehaltenen Hund sowie die Verpflichtungen zu dessen Kennzeichnung mittels Transponders, auch Chip genannt. Im zweiten Schritt sind alle Hundehalter seit dem 1. Juli dieses Jahres dazu aufgerufen und verpflichtet, ihre vierbeinigen Freunde im „Hunderegister Niedersachsen“ aufnehmen zu lassen. Das Hunderegister soll der Identifizierung eines Hundes und der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters dienen. Die Registrierung ist über das Internet unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 39010400 möglich. Hierfür wird eine Gebühr erhoben.

Jeder Hundehalter muss zudem seine Sachkunde für das Halten von Hunden nachweisen können. Wer nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft hat, hat den Nachweis über eine theoretische und praktische Prüfung zu erbringen. Wie dies genau funktioniert und für wen es Ausnahmeregelungen gibt, ist genau geregelt und auf der genannten Internetseite nachzulesen.

Die Überwachung der Vorschriften ist seitens des Landes Niedersachsen an die Kommunen übertragen worden. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung kann die Gemeinde Wallenhorst daher Auskünfte aus dem zentralen Register einholen. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, dem kann in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Bußgeld auferlegt werden.