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Ehrenamtlich "im Namen des Volkes"

Gemeinde Wallenhorst sucht Kandidaten und Kandidatinnen für das Schöffenamt

Mitteilung von

Schöffen haben im deutschen Rechtssystem eine wichtige Funktion. Ehrenamtlich üben sie in Strafgerichtsverfahren der Amts- und Landgerichte als „Vertreter des Volkes“ neben den hauptamtlichen Richtern das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus. Für diese wichtige Funktion sucht die Gemeinde Wallenhorst Kandidatinnen und Kandidaten.
Die Gemeinde muss per Ratsbeschluss Schöffinnen und Schöffen für die Jahre 2014 bis 2018 vorschlagen. Ein eigens gebildeter Schöffenwahlausschuss mit fachkundigen Mitgliedern aus allen Kommunen im Bereich der jeweiligen Gerichte wird aus diesen Vorschlägen dann die Schöffen wählen.

Bewerben können sich für das Ehrenamt deutsche Staatsbürger, die die deutsche Sprache beherrschen sowie mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt sind. Sie müssen seit mindestens einem Jahr in ihrer Gemeinde wohnen, die körperliche und geistige Eignung mitbringen und dürfen sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden. Außerdem kann nicht gewählt werden, wer zuvor schon in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden Schöffe war und noch ist.

Für ihre Tätigkeit erhalten Schöffen eine Aufwands- und Fahrtkostenentschädigung. Wer Interesse an dem Amt hat, kann sich bei der Gemeinde Wallenhorst unter Tel. (05407) 888-500 an Walter Ostendorf wenden.