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Die vertrauliche Geburt

Neues Gesetz eröffnet Schwangeren neue Möglichkeiten

Mitteilung von

Am 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten, haben Angst, sich jemandem zu offenbaren. Sie sind verzweifelt und isoliert und nehmen keine Geburtshilfe an. In Deutschland muss aber keine Frau ihr Kind heimlich und alleine zur Welt bringen. Jede Mutter hat das Recht, in den Schwangerschaftsberatungsstellen während und nach der Schwangerschaft anonym und beschützt Hilfe zu suchen. Die Schwangeren wurden bisher vom Hilfesystem nicht in ausreichendem Maße erreicht. Um den Frauen besser zu helfen, sieht das neue Gesetz abgestufte Hilfen für Schwangere in Not vor. Hilfe und Unterstützung erhalten die betroffenen Frauen durch umfassende anonyme Beratung und Begleitung. Konkret bedeutet das: Seit dem 1. Mai gibt es das kostenlose 24 Stunden täglich erreichbare Hilfstelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“. Die Telefonnummer lautet 0800 4040020. Informationen und anonyme Beratung gibt es des Weiteren auf der Internetseite www.geburt-vertraulich.de

Frauen, die nach der psychosozialen Beratung ihre Anonymität nicht aufgeben möchten, können zukünftig den Weg der vertraulichen Geburt wählen. Das neue Angebot ermöglicht eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung. Die Beraterinnen begleiten die Frauen auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung ihres Konfliktes zur Seite zu stehen und sie in der Entscheidung zu unterstützen, ob sie ihr Kind zurücknehmen oder dauerhaft abgeben möchten. Wird das Kind im Fall einer vertraulichen Geburt zur Adoption freigegeben, so kann es mit 16 Jahren erfahren, woher es kommt – ein zentrales Bedürfnis eines jeden Menschen.