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"Bello" muss an der Leine bleiben

Wildtiere werden in der Brut-, SEtz- und Aufzuchtzeit besonders geschützt

Mitteilung von

Im Frühling werden Wildtiere und ihr Nachwuchs vor Hunden besonders geschützt. Deshalb müssen Herrchen und Frauchen  ihre vierbeinigen Lieblinge zwischen dem 1. April und dem 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft grundsätzlich an die Leine nehmen.
Denn in diesem Zeitraum befinden sich die Wildtiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Natürlich dürfen Hunde aber außerhalb dieser Schutzzeit grundsätzlich nicht streunen und wildern.
Hundehalter, die ihre Tiere während dieser Zeit in der Natur frei herumlaufen lassen, wie es kürzlich beispielsweise am Hollager Berg der Fall war, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Die Gemeinde Wallenhorst bittet daher alle, die einen Hund spazieren führen, um Rücksichtnahme.
Für Rückfragen steht Veronika Hamacher von der Gemeindeverwaltung unter Tel. 05407 / 888–313 zur Verfügung.