Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 11 „Industriegebiet” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 14. Oktober 2017, Nr. 19, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.
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