Artikel aus dem Nachrichtenarchiv: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht mehr aktuell sein könnte.

Bekanntmachung zum Baulückenkataster

hier: Veröffentlichung nach § 200 Abs. 3 BauGB

Mitteilung von

Gemäß § 200 Abs. 3 BauGB beabsichtigt die Gemeinde Wallenhorst ein Baulückenkataster, für Grundstücke in zweiter Reihe, im Sinne eines Baulandkatasters aufzustellen. In diesem Kataster sollen bisher ungenutzte Bauflächen dargestellt werden. Eine Garantie auf Vollständigkeit des Baulückenkatasters kann nicht gegeben werden.
Die Bekanntmachung der Veröffentlichung des Baulückenkatasters wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 30.10.2018, Nr. 20, gemäß § 200 Abs. 3 Satz 3 BauGB veröffentlicht.

Bekanntmachung zum Baulückenkataster