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B E K A N N T M A C H U N G

des Bebauungsplanes Nr. 258 "Hollage West" der Gemeinde Wallenhorst

Mitteilung von

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung vom 12.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 258 „Hollage West“ bestehend aus der Planzeichnung mit ergänzenden textlichen Festsetzungen und den textlichen Hinweisen, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den Fachbeiträgen Schalltechnische Beurteilung und Wasserwirtschaftliche Vorplanung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 30.11.2012, Nr. 22, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.