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Anspruch auf Mütterrente durch Nachzahlung aktivieren

Betroffene Frauen erhalten Informationen auch im Rathaus

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Die Mütterrente gibt es ohne Antrag. Das hat sich landauf, landab bereits herumgesprochen. Dennoch: Für Mütter, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht, dafür aber auf ihrem Rentenkonto keine Gutschrift erhalten haben, kann es sich auszahlen, jetzt aktiv zu werden. Dies betrifft Mütter, für die bislang kein Rentenkonto besteht. Oder für die zwar ein Konto besteht, dieses aber nur mit ein oder zwei Beitragsjahren gefüllt ist, weshalb auch Babyjahre noch nicht gutgeschrieben wurden.

Der neue zum 1. Juli geplante Anspruch auf die Mütterrente kann diesen Frauen enorm helfen – unabhängig davon, wie alt sie inzwischen sind. Denn zu dem monatlichen Rentenanspruch pro Kind in Höhe von rund 28 Euro kommen weitere 28 Euro pro Kind hinzu.

Frauen mit beispielsweise zwei Kindern kommen mit der Mütterrente von bisher zwei auf vier Jahre. Sie müssten nur für ein Jahr den Mindestbeitrag von 85 Euro monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, also 1020 Euro. In weniger als einem Jahr Rentenbezug wäre dieser Aufwand schon wieder ausgeglichen – mit lebenslangen weiteren Rentenzahlungen im Anschluss daran.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind im Rathaus der Gemeinde Wallenhorst bei Renate Witte, Telefon 05407 888-513, sowie bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erhältlich.